In diesem Artikel:
Was tut eine Personalberatung, die den Paradigmenwechsel vom Offline- zum Online-Arbeitsmarkt zwar erkannt hat, aber nicht über das firmeninterne Know-how verfügt, ihn selbständig umzusetzen? Ganz einfach, sie klaut bei den Kollegen.
Erfunden? Keineswegs!
Heute ist das Personalberater-Blog Opfer eines besonders dreisten Falls von Urheberrechtsverletzung geworden. Die Contentdiebe entpuppten sich als Berufskollegen aus Süddeutschland, die, wie eine Recherche schnell ans Licht brachte, bereits seit einiger Zeit versuchen sich als Experten für Online-Recruiting darzustellen.
Die Kollegen, nach eigenem Bekunden in der “Webciety” zuhause, sollten wissen, dass Inhalte auch im Web dem Urheberrecht unterliegen. Selbst die nutzerfreundliche Creative Commons 3.0 Lizenz dieses Blogs berechtigt nicht zum Plagiieren.
Liebe Pape Consulting Group AG, investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, sonst wird es nichts mit dem angestrebten Online-Expertentum, aber das sollten Sie als Personalberater eigentlich wissen…
Virtuelles Beweisstück A: Unser Original-Artikel vom 11. Februar 2009
Virtuelles Beweisstück B: (aus Google Cache, da der Artikel gegen 15:00, 22.07.2009 gelöscht wurde) Die plagiierte Pressemitteilung vom 21. Juli 2009
Nachtrag 22.Juli 09 um 16:47: Der Fairness halber möchten wir ergänzen, dass die Kollegen die entsprechende Pressemeldung mittlerweile haben entfernen lassen.
Nachtrag 03. August 09: Die Kollegen haben sich offenbar die Mühe gemacht, die Pressemeldung noch einmal umzuschreiben und erneut zu veröffentlichen. Eine einfache Nennung des Urhebers im ersten Anlauf hätte ihnen diese Mühe erspart. Die Erwähnung unseres Dienstes jobtweet in diesem Kontext betrachten wir als ein zweifelhaftes Vergnügen, bedanken uns aber für die Werbung.