Geistiges Eigentum, Urheberrecht und YouTube

Mit dem Beitrag Wenn Dinge zu Daten werden wurde hier kürzlich ein mittelgroßes Fass aufgemacht: Urheberrecht und freie Inhalte. Auf der re:publica wurde dieses Thema weiter genährt – zum Einen durch die großartige Session “Bloggen und Recht” von Henning Krieg und Thorsten Feldmann, zum Anderen durch den Vortrag “Wir sind der Urheber” von Till Kreuzer:

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Zusammengefasst: “Nie zuvor hat es eine solche Kreativität der Massen gegeben. Dadurch hat das Urheberrecht einen elementaren Bedeutungszuwachs erfahren, ohne dass es jedoch entsprechend weiter entwickelt wurde. Folge ist, dass es Kreativität (und damit auch kulturelle und technische Innovation) in mancher Hinsicht nicht fördert, sondern im Gegenteil behindert. Es bedarf daher grundlegender Reformen, u. a. einer Abkehr von der Idee des “Geistigen Eigentums”.” Die gesamte Problematik geht an den normalen, nicht selbst (re)produzierenden Nutzern meist vorbei. Gäbe es da nicht YouTube, wo selbst der passivste Internet-Flanierer erleben kann, wie das Musikvideo seiner Jugend aufgrund von Gema-Verstößen oder Urheberrechtsansprüchen von EMI, Sony oder Universal plötzlich nicht mehr aufzurufen ist. In der offiziellen “Copyright-School” erklären die “Happy Tree Friends” die Gefahren der Urheberrechtsverletzung auf YouTube:

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Auch wenn ich mich im ersten Moment gefragt habe, ob das eine Persiflage sein soll; es ist bitterer Ernst. So sieht es nun mal aus, wenn geltendes Urheberrecht konsequent angewendet wird. Auch YouTube steht hier in der Verantwortung, was mich wieder zu obiger Frage führt, ob dieses Urheberrecht so noch sinnvoll und praktikabel ist. YouTube sagt, es wäre der selbstproduzierte Content, der YouTube interessant machen würde. Das stimmt, was es aber so unglaublich erfolgreich macht, ist die Tatsache, dass es dort eben “alles” gibt. Ich liebe YouTube für seine verwackelten Handyvideos, aber genauso dafür, dass ich mir mal schnell ein Zitat eines koreanischen Actionfilms und eine Aufnahme von Band XY anhören kann. Von den unzähligen Remixes, Mashups und anderen, selbst neu zusammengeschnittenen Dingen ganz zu schweigen! Da geht es YouTube genau wie dem Rest des Internets – nur dass sich die Inhalte bewegen. Ach ja: Dass nun ausgerechnet die Figuren einer kommerziell erfolgreichen Trickfilmserie im Namen YouTubes dazu auffordern, eigenen Content zu produzieren, ist aus pädagogischer Sicht schon recht sportlich. Pic: opensourceway

Urheberrechtsverletzung in der Personalberatung

Was tut eine Personalberatung, die den Paradigmenwechsel vom Offline- zum Online-Arbeitsmarkt zwar erkannt hat, aber nicht über das firmeninterne Know-how verfügt, ihn selbständig umzusetzen? Ganz einfach, sie klaut bei den Kollegen.

Erfunden? Keineswegs!

Heute ist das Personalberater-Blog Opfer eines besonders dreisten Falls von Urheberrechtsverletzung geworden. Die Contentdiebe entpuppten sich als Berufskollegen aus Süddeutschland, die, wie eine Recherche schnell ans Licht brachte, bereits seit einiger Zeit versuchen sich als Experten für Online-Recruiting darzustellen.

Die Kollegen, nach eigenem Bekunden in der “Webciety” zuhause, sollten wissen, dass Inhalte auch im Web dem Urheberrecht unterliegen. Selbst die nutzerfreundliche Creative Commons 3.0 Lizenz dieses Blogs berechtigt nicht zum Plagiieren.

Liebe Pape Consulting Group AG, investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, sonst wird es nichts mit dem angestrebten Online-Expertentum, aber das sollten Sie als Personalberater eigentlich wissen…

Virtuelles Beweisstück A: Unser Original-Artikel vom 11. Februar 2009

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Virtuelles Beweisstück B: (aus Google Cache, da der Artikel gegen 15:00, 22.07.2009 gelöscht wurde) Die plagiierte Pressemitteilung vom 21. Juli 2009

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Nachtrag 22.Juli 09 um 16:47: Der Fairness halber möchten wir ergänzen, dass die Kollegen die entsprechende Pressemeldung mittlerweile haben entfernen lassen.

Nachtrag 03. August 09: Die Kollegen haben sich offenbar die Mühe gemacht, die Pressemeldung noch einmal umzuschreiben und erneut zu veröffentlichen. Eine einfache Nennung des Urhebers im ersten Anlauf hätte ihnen diese Mühe erspart. Die Erwähnung unseres Dienstes jobtweet in diesem Kontext betrachten wir als ein zweifelhaftes Vergnügen, bedanken uns aber für die Werbung.

“Black-billed Magpie” – Vorschaubild