HRinside vs. Wollmilchsau – ein Thema, zwei Meinungen. In dieser Kolumne liefern wir uns einen Schlagabtausch zu wechselnden Themen. Zum Zankapfel wird heute das Thema “Bewerber googeln”. “Warum nicht?” fragt die Wollmilchsau – das sieht bei HRinside ganz anders aus…
Zugegeben, das Gefühl vom Personalchef, unter die Lupe genommen zu werden, ist nicht gerade angenehm. Das sind Prüfungssituationen selten. Früher hatte man noch die volle Kontrolle über den Bewerbungsvorgang. Passende Qualifikationen, saubere Bewerbungsunterlagen, beim Vorstellungsgespräch die richtigen Antworten geben und schon war man in der engeren Auswahl. Und heute? Da macht sich der Wunscharbeitgeber (falls das Know-How und die Zeit überhaupt vorhanden ist) zusätzlich ein eigenes Bild der Bewerber durch eine Online-Recherche. Das sehen manche als Problem, ja sogar als Verletzung der Privatsphäre an an.
Die Privat- und Intimsphäre ist zweifelsfrei zu schützen. Dass sich Personaler nicht fremde Konten einhacken, oder sich unter der Vorgabe falscher Identitäten einen Blick in nicht öffentliche Profile erschleichen sollen, ist selbstverständlich. Dass bei einer regulären Google-Recherche auch bestehende Verletzungen dieser Persönlichkeitsrechte zu Tage gebracht werden könnten, liegt in der Natur der Sache. Sie werden in diesem Fall aber nicht aktiv begangen, und dass der Personaler diese dann zu Lasten des Bewerbers auslegt, wäre unklug und nicht im Interesse des Arbeitgebers. Was sich dieser durch eine eigene Online-Recherche erhofft, ist ein Eindruck der Öffentlichkeits- allenfalls noch der Sozialsphäre eines Bewerbers. Und diese Informationen werden in den seltensten Fällen gegen ihn verwendet, sie können mindestens genauso gut Argumente für eine Zusammenarbeit liefern. Meistens dürften sie irrelevant sein.
Soll Online-Screening gesetzlich schärfer geregelt sein? Nein. Die Idee, alles gesellschaftliche Zusammenleben bis zum letzten Mausklick mit Gesetzen regeln zu können, wird spätestens dann hinfällig, wenn die Einhaltung dieser Regeln alleine auf den persönlichen Moralvorstellungen gründet und darüber hinaus nicht kontrollierbar ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein wunderbares Beispiel für diesen Eiertanz.
Sollen Arbeitgeber freiwillig auf eine Online-Recherche verzichten? Wenn die vorliegenden vorgelegten Auskünfte ausreichen und der Bewerber bereits volles Vertrauen genießt, spricht nichts dagegen. Wenn sich der Personaler aber ein eigenes Bild von einem Kandidaten machen möchte, dann sollte er dies unbedingt tun. Es zu verbieten wäre absurd. Grundsätzlich gilt: Entscheidungen werden aufgrund vorliegender Informationen gefällt. Je mehr Informationen zu Rate gezogen werden, umso abgewogener die Schlüsse die daraus gezogen werden. Sich in diesem Fall selbst den Zugang zu frei zugänglichen Informationen abzuschneiden würde bedeuten, vorsätzlich eine fahrlässige Entscheidung zu treffen.
Der Arbeitgeber der Zukunft wird lernen, dass seine Angestellten ein Privatleben haben, und dass dieses auch online stattfindet. Viele Unternehmen haben das bereits verstanden und sie sind es, die denen, die bei jedem Partyfoto verschreckt “HUCH!” oder “AHA!” rufen, die Fachkräfte wegschnappen. Diesen Prozess unterbinden zu wollen, ist meiner Meinung nach 1. unsinnig und 2. utopisch.