2012: Das Jahr für Creative Commons?

Das Hickhack um Urheberrechte im Internet ist fast so alt wie das Internet selbst. Für das kommende Jahr erwarte ich (insbesondere in Zusammenhang mit dem Stop Online Piracy Act) eine Kulmination des Themas. Alternative Lizenzmodelle werden breiter diskutiert und immer häufiger das Mittel der Wahl sein. Sie gewährleisten, eigene Inhalte nach den eigenen Vorstellungen veröffentlichen zu können, und dabei internationale Standards zugrunde zu legen. Allen voran Creative Commons: Dieses Modell soll Ende 2012 in seiner neuesten Version 4.0 vorliegen, nachdem die aktuelle Version 3.0 bereits vier Jahre auf dem Buckel hat. Die öffentlichen Diskussionen um deren Gestalt haben gerade begonnen. Ich stelle immer wieder fest, dass Creative Commons entweder völlig unbekannt oder in seinen Funktionen nicht wirklich klar ist – selbst unter Juristen. Hier nochmal eine feine Erläuterung des Themas, mit der Bitte den Einsatz dieses Modells auch für die eigenen Inhalte in 2012 nochmals zu überdenken.

“Creative Commons” sind Lizenzen, die speziell für die Veröffentlichung von Informationen im Internet entwickelt wurden. Urheber von Medien, wie Videos, Musik oder Texten können damit leicht bestimmen, was bei der Weitergabe bzw. Wiederveröffentlichung ihrer Werke beachtet werden muss, zum Beispiel die Namensnennung oder der Ausschluss einer kommerziellen Nutzung. Für Publizierende wird damit mehr Klarheit geschaffen. Die Frage ob und wie ich beispielsweise ein Bild eines anderen Urhebers auf einer beliebigen Webseite veröffentlichen darf, wird mit “Creative Commons” beantwortet.”

Pic: Kalexanderson (CC BY-SA 2.0)

Urheberrechtsverletzung in der Personalberatung

Was tut eine Personalberatung, die den Paradigmenwechsel vom Offline- zum Online-Arbeitsmarkt zwar erkannt hat, aber nicht über das firmeninterne Know-how verfügt, ihn selbständig umzusetzen? Ganz einfach, sie klaut bei den Kollegen.

Erfunden? Keineswegs!

Heute ist das Personalberater-Blog Opfer eines besonders dreisten Falls von Urheberrechtsverletzung geworden. Die Contentdiebe entpuppten sich als Berufskollegen aus Süddeutschland, die, wie eine Recherche schnell ans Licht brachte, bereits seit einiger Zeit versuchen sich als Experten für Online-Recruiting darzustellen.

Die Kollegen, nach eigenem Bekunden in der “Webciety” zuhause, sollten wissen, dass Inhalte auch im Web dem Urheberrecht unterliegen. Selbst die nutzerfreundliche Creative Commons 3.0 Lizenz dieses Blogs berechtigt nicht zum Plagiieren.

Liebe Pape Consulting Group AG, investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, sonst wird es nichts mit dem angestrebten Online-Expertentum, aber das sollten Sie als Personalberater eigentlich wissen…

Virtuelles Beweisstück A: Unser Original-Artikel vom 11. Februar 2009

original

Virtuelles Beweisstück B: (aus Google Cache, da der Artikel gegen 15:00, 22.07.2009 gelöscht wurde) Die plagiierte Pressemitteilung vom 21. Juli 2009

pape-ganz

pape1
pape2

Nachtrag 22.Juli 09 um 16:47: Der Fairness halber möchten wir ergänzen, dass die Kollegen die entsprechende Pressemeldung mittlerweile haben entfernen lassen.

Nachtrag 03. August 09: Die Kollegen haben sich offenbar die Mühe gemacht, die Pressemeldung noch einmal umzuschreiben und erneut zu veröffentlichen. Eine einfache Nennung des Urhebers im ersten Anlauf hätte ihnen diese Mühe erspart. Die Erwähnung unseres Dienstes jobtweet in diesem Kontext betrachten wir als ein zweifelhaftes Vergnügen, bedanken uns aber für die Werbung.

“Black-billed Magpie” – Vorschaubild