Absage auf Bewerbung: Richtig Schluss machen für HR

Wenn etwas im Bewerbungsprozess besonders unangenehm ist, dann ganz sicher eins: die Absage nach einer Bewerbung oder eines Vorstellungsgesprächs. Und das nicht nur für motivierte Bewerber:innen, sondern auch aus Sicht der Person, die sie aussprechen muss.

Wie kann man diesen Prozess für beide Parteien menschlicher und auf Augenhöhe gestalten?

In einer abgeschickten Bewerbung steckt meistens nicht nur Arbeit, sondern auch viel Hoffnung der Versender:innen. Es gibt immer noch Unternehmen, die es sich kurzfristig leicht machen und gar nicht auf Bewerber:innen reagieren, die aufgrund „anders gelagerter“ Kenntnisse oder Fähigkeiten für die vakante Stelle nicht in Frage kommen.

Um das sogenannte „Ghosting“ zu legitimieren, taucht in vielen E-Mails zum Bewerbungseingang bereits eine Ankündigung dieses Verhaltens auf: „Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen, bitten wir Sie von Nachfragen abzusehen. Sollten Sie nichts von uns hören, haben wir uns für einen anderen Kandidaten entschieden.“

Wertschätzend geht anders!

Bewerber:innen ist in den meisten Fällen bewusst, dass sie sich im Wettbewerb mit anderen Interessent:innen befinden. Die Möglichkeit einer Absage ist ihnen daher i.d.R. bewusst. Insbesondere, wenn bereits ein Vorstellungsgespräch stattgefunden hat, ist eine Nicht-Rückmeldung inakzeptabel. Unabhängig davon, dass ein solches Verhalten nicht für die Professionalität eines Unternehmens spricht, wird hier eine wichtige Chance vertan, etwas für die Employer Brand zu tun. Eine Absage kann auch so gestaltet werden, dass sie nicht zwangsläufig unangenehm ist und beide Parteien stattdessen zufrieden aus dieser Situation gehen.

[promotional-banner id=”51137″]

Schriftliche Absagen im ersten Bewerbungsschritt

Dass eine Absage in jedem Fall erfolgen sollte, haben wir bereits geklärt. Denn auch im ersten Schritt, wenn noch kein Telefon- oder Vorstellungsgespräch stattgefunden hat, ist eine Rückmeldung respektvoll und sollte zumindest in Form einer Briefvorlage stattfinden.

Selbst wenn die Person für diese bestimmte Position nicht geeignet ist, so besteht trotzdem die Möglichkeit, dass noch eine passendere Position frei wird oder aber der:die Bewerber:in das Unternehmen an andere Kandidat:innen weiterempfiehlt. Mit einer freundlichen und gut formulierten Absage kann das Unternehmen ein faires Arbeitgeberimage hinterlassen und sich für zukünftige Stellen bei gut qualifizierten Bewerber:innen empfehlen.

Absage zur Bewerbung per Mail richtig formulieren

Wir möchten Dir hier keine Texte, Bausteine oder ganze Absageschreiben mit an die Hand geben. Eine Absage sollte genauso individuell wie das Unternehmen selbst sein. Es gibt allerdings ein paar Grundregeln, die für eine gelungene Absage eingehalten werden sollten:

  1. Verzichte auf abgedroschene Floskeln Hierzu zählen Sätze wie „Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen“ oder „Nach reiflicher Überlegung haben wir uns gegen Sie entschieden“. Auch Sätze wie „Wir haben uns für einen anderen Kandidaten entschieden“ (ach wirklich?!) Sind vor allem bereits im ersten Schritt des Bewerbungsprozesses ein absoluter Null-Satz.
  2. Formuliere eine persönliche Ansprache und Einleitung Natürlich kannst Du nicht jeder Bewerbung im ersten Prozessschritt schon einen individuellen Grund für die Absage nennen und das erwartet auch niemand. Aber eine persönliche Ansprache mit Namen ist ein Muss.
  3. Verwende positive und motivierende Formulierungen Bewerber:innen schätzen Kommunikation auf Augenhöhe und auch im ersten Prozessschritt ist eine kurze Danksagung für die Mühe einer Bewerbung nicht zu viel verlangt. Auch das scheinbar entgegengebrachte Interesse am Unternehmen und der Position können positiv genannt werden. Ein Hinweis, dass der Bewerber oder die Bewerberin sich gerne erneut auf eine Stelle, die zu ihm oder ihr passt, bewerben kann, wirkt positiv und macht Mut für die kommenden Bewerbungen. Bitte nicht vergessen: Absagen und Rückschläge sind für niemanden angenehm und können schnell den Blick in die Zukunft verdunkeln. Ermutigende Formulierungen wie „Weiterhin viel Erfolg bei der Jobsuche, wir sind davon überzeugt, dass Du etwas Passendes finden wirst“ entlassen die Bewerber:innen mit einem besseren Gefühl und sorgen vielleicht dafür, dass das Unternehmen trotz Absage in guter Erinnerung bleibt.

Sollten zahlreiche Bewerbungen bei Dir eintrudeln, musst Du natürlich nicht jede Mail einzeln verfassen. Aber auch die Standard-Absage des Unternehmens muss an einigen Stellen personalisiert werden. Außerdem sollte diese regelmäßig aktualisiert und immer mal wieder angepasst werden – nicht selten kommt es vor, dass Bewerber:innen sich auch ein zweites Mal bei Dir bewerben (zumindest wenn Du sie nicht direkt wegen Deines schlechten Prozesses vergrault hast).

Absage nach dem persönlichen Bewerbungsgespräch

Hat bereits ein persönliches Vorstellungsgespräch stattgefunden, sollte die Absage etwas persönlicher werden. Natürlich wünschen sich Bewerber:innen auch genauere Gründe für eine Absage. Nur so können sie aus eventuellen Fehlern lernen und bekommen eine neue Chance, besser zu werden.

Ein Grund, warum viele Unternehmen zu den Absagegründen schweigen, ist das AGG – das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das AGG verbietet jegliche Art der Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Identität. Standardabsagen und 08/15-Formulierungen sind für Bewerber:innen zwar oft frustrierend, gelten aber aktuell für Unternehmen als einzig rechtssicherer Weg, Bewerbungsabsagen zu verfassen.

In vielen Fällen dürfte natürlich keiner dieser diskriminierenden Gründe der ausschlaggebende Punkt für eine Absage auf die Bewerbung sein, vielmehr sind es meist fachliche Skills, bei denen andere Bewerber:innen besser aufgestellt sind. Diskriminierungsfreie und fachliche Gründe (die es hoffentlich sind) können bei einer persönlichen Absage also auch gerne genannt werden. Trotzdem solltest Du hier Vorsicht walten lassen.

[promotional-banner id=”51137″]

Telefonische Absage einer Bewerbung

Eine Absage sollte nicht das Selbstwertgefühl des Empfängers verletzen. Mit einer telefonischen Absage vermittelt man den Bewerber:innen ein Gefühl der persönlichen Wertschätzung, wodurch der Arbeitgeber gleichzeitig dazu motiviert, sich weiterhin zu bewerben.

In den meisten Fällen wird nur ein Bruchteil der Bewerber:innen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Dauer einer Absage beträgt meist außerdem nur 1 bis 1 ½ Minuten. Ein geringer Aufwand, wenn man bedenkt, welche Wirkung sich damit erzielen lässt. Um ehrliches und kritisches Feedback zu geben, ist ein Telefongespräch sinnvoller als das Verfassen einer Mail.

Notizen und individuelle Rückmeldung

Mach Dir am besten vorher Notizen für das Gespräch inklusive Datum, Uhrzeit und einer kurzen Zusammenfassung des Vorstellungsgesprächs. Der oder die Bewerber:in sollte Dich bei Nachfragen nicht auf dem kalten Fuß erwischen. Du solltest Dir vorher Gedanken darüber machen, welche Gründe es für die Absage gab und Dich dabei auf objektive Gründe wie Qualifikation, Erfahrung oder bestimmte Jobanforderungen konzentrieren. Bewerber:innen merken, wenn die Gründe an den Haaren herbei gezogen sind. Also gehe wirklich individuell auf die Kandidat:innen ein.

Ich persönlich habe beispielsweise mal nach einem Bewerbungsgespräch eine telefonische Absage erhalten, die sehr wertschätzend und hilfreich war. Mir wurden direkt ohne Nachfragen die Gründe genannt, nämlich dass sie für diese Position jemanden benötigen, der extrovertierter und „lauter“ ist. Das war eine für mich voll und ganz nachvollziehbare Begründung und mir wurde klar, dass diese Position mit diesen Anforderungen nichts für mich gewesen wäre.

Es ist also auch durchaus hilfreich, wenn du den Bewerber:innen sogar Tipps mit auf den Weg geben kannst. Sag ihm oder ihr ggf. wo du noch Verbesserungsmöglichkeiten siehst oder schlage alternative Möglichkeiten vor, die besser zu den Fähigkeiten und Qualifikationen passen können.

Eine telefonische Absage bei guten Kandidat:innen, die nur knapp gescheitert sind, bietet  außerdem immer auch eine Möglichkeit, den Talentpool für künftige Stellen zu erweitern. Wenn Du es wirklich ernst meinst und mit besonders vielversprechenden Kandidat:innen in Kontakt bleiben willst, vernetze Dich doch zusätzlich bei LinkedIn oder XING mit ihnen. So sehen sie, dass Du es wirklich ernst meinst und bei der nächsten freien Stelle, seid ihr schnell im Austausch. Nimm Dir also ein bisschen Zeit und ruf Deine Kandidat:innen an – es lohnt sich.

Remote Recruiting und DSGVO: Datenschutz bei der digitalen Bewerberauswahl

Wir haben bereits in anderen Blogbeiträgen einige Worte zu der aktuellen Situation verloren, über die DSGVO im Recruiting geschrieben und auch die Digitalisierung im HR-Bereich genauer unter die Lupe genommen. Tatsächlich kann man zum jetzigen Zeitpunkt festhalten, dass die Coronakrise zumindest eine positive Auswirkung hatte: die Beschleunigung der Digitalisierung und dem Remote Recruiting.

Remote stattfindende Bewerbungs- und Einarbeitungsprozesse werfen allerdings immer noch einige Fragen auf. Ganz besonders beim Thema DGSVO im Recruiting bekommen viele Personaler schnell Schnappatmung. Wir möchten Dir diese Ängste nehmen, einige Fragen dazu beantworten und damit zeigen, dass das digitale Recruiting Deine Prozesse unterstützt und nicht verhindert.

Wie gehst Du im Remote Recruiting mit sensiblen Daten DSGVO-konform um?

Tools für Video-Call prüfen: Um Remote Bewerbungsgespräche durchführen zu können, benötigst Du ein Video-Tool. Für die Auswahl dieses Tools ist es ratsam, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Du musst prüfen, welche Maßnahmen die Videoanbieter für den Datenschutz und die Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO treffen. Zusätzlich muss das Tool den Anforderungen nach Art. 25 DSGVO entsprechen.

Löschung der Bewerbung: Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber musst Du spätestens nach 6 Monaten löschen. Hierfür solltest Du Löschkonzepte implementieren oder ATS-Systeme auf automatisiertes Löschen prüfen. Die gängigen ATS-Systeme löschen ältere Bewerbung nämlich direkt nach 6 Monaten (praktisch!).

Löschung auch im Posteingang: Auch Bewerberdaten, die bei Dir per Mail eingegangen sind oder die Du an Fachabteilungen weitergeleitet hast, musst Du nach besagter Zeit löschen. Das bedeutet: Regelmäßig den Posteingang prüfen und ausmisten. Im besten Fall musst Du Daten natürlich gar nicht erst per Mail weiterleiten, da Du und Deine Kollegen direkte Einsicht in die Unterlagen über das Bewerbermanagementsystem habt.

[promotional-banner id=”51137″]

Darfst Du Video-Calls aufzeichnen?

Ja, allerdings nur mit Einwilligung. Prüf’ bitte immer, ob eine Aufzeichnung wirklich notwendig ist – denn ich persönliche finde die Vorstellung nicht so angenehm, im Nachhinein nochmal verschickt und angeschaut zu werden. Anderen Bewerbern geht es bestimmt ähnlich. Solltest Du keine andere Möglichkeit haben (falls der Chef unbedingt nochmal einen Blick auf das Gespräch werfen will), dann darf dieses nur mit vorheriger Einwilligung geschehen. (Definition der Einwilligung Art. 4 Nr. 11 DSGVO).

DSGVO im Recruiting: Dürfen Bewerber nach Absage in den Bewerberpool?

Ja, allerdings auch hier wieder nur mit Einwilligung. Wenn Du die Daten des Bewerbers für neue Stellen speichern willst, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung des Kandidaten. Der Kandidat muss aber zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, seine Daten widerrufen zu können.

DSGVO im Recruiting und Talentpool sicherstellen

 

Was Du beim Remote Onboarding mit Blick auf die DSGVO im Recruiting noch alles beachten musst, kannst Du in unserem kostenlosen Whitepaper nachlesen. Außerdem erklären wir Dir, worauf Du bei der Technik achten musst, wie Du aktives Erwartungsmanagement durchführst und wie ein erfolgreicher Onboardingplan tatsächlich aussieht. Alle weiteren Informationen zu den Themen digitale Bewerbungs-, Auswahl- und Einarbeitungsprozesse und den Download des Whitepapers findest Du hier:

[promotional-banner id=”51137″]

Digital und DSGVO-konform rekrutieren – in Krisenzeiten und danach

Mai 2020. Remote Recruiting. Hinter, neben und vor uns liegen spannende und herausfordernde Zeiten.

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nur sehr langsam an Fahrt aufgenommen und viele Unternehmen sahen jahrelang die Notwendigkeit einer durch und durch digitalen Candidate Journey einfach nicht. Da konnte man so viel Online Recruiting Studien machen wie man wollte, sich den Mund fusselig reden und die messbaren Vorteile von Mobiloptimierung und Recruitment Analytics aufzeigen. Der Prozess blieb schleichend und mühsam.

Dann kam die Corona-Krise und eingestaubte HR-Strukturen waren plötzlich keine bloßen Unannehmlichkeiten mehr, sondern ein Hindernis für das erfolgreiche Recruiting. Nachdem die ersten Firmen aus der Schockstarre erwacht sind, die ersten Lockerungen umgesetzt wurden und das Rekrutieren wieder anläuft, stellt sich bei vielen die Frage: wie bildet man denn die Candidate Journey von der Kandidatensuche über das Bewerbungsgespräch bis hin zur Einarbeitung jetzt eigentlich nahtlos digital ab? Wie funktioniert Remote Recruiting aus dem Homeoffice?

###promotional-banner###

Digitale Bewerbungsgespräche und Remote Onboarding

Zahlreichen Unternehmen mangelt es an dem nötigen Know-How für das Führen von erfolgreichen, digitalen Bewerbungsgesprächen und gut ausgearbeiteten Remote Onboarding-Plänen. Gleichzeitig kommt bei diesem Thema in vielen die DSGVO-Panik hoch, die nicht selten dafür sorgt, dass die digitalen Vorsätze direkt wieder über den Haufen geworfen werden.

In unserem aktuellen Whitepaper „Digital und DSGVO-konform rekrutieren“ möchten wir Dir zeigen, wie Du Dich in und nach der Krise in Deinem gesamten Recruiting-Prozess digital aufstellst. Hierfür haben wir den Prozess in drei Bereiche eingeteilt: Bewerber anziehen, Kandidaten auswählen, Mitarbeiter anlernen.

In jedem dieser Bereiche gibt es besondere Schmerzpunkte und Probleme, die Fragen auf- und den Recruiter nicht selten zurückwerfen.

Digitale Bewerbungspfade.

Bewerber anziehen: Stellenanzeige und Karriereseite

Mobiloptimierte, ansprechende Stellenanzeigen sowie Karriereseiten sind seit langer Zeit eine Herausforderung in vielen Personalabteilungen. Häufig sind die offenen Stellen auf der Corporate Page nicht zu finden oder verlieren sich irgendwo im Footer der Seite. Auch die Informationen, Aufzählungen der Aufgaben und Anforderungen sind bisweilen mangelhaft. Das war bereits in den letzten Jahren ein großes Problem und wird in Krisensituationen, in denen die Bewerber verunsichert und zögerlich sind, ein noch viel größeres. Um das zu vermeiden, solltest Du Jobangebote und Infos zur Einstellungssituation direkt (ggf. auch in Störern oder Pop-Ups) auf der Startseite oder Karriereseite platzieren.

Im besten Fall klärst Du den Kandidaten bereits vor der Bewerbung über Prozesse und die aktuelle Situation im Unternehmen (Fachabteilung und HR) auf. Worauf Du sonst noch achten solltest und wie solche Störer und Informationen aussehen können, erfährst Du in unserem Whitepaper.

Digitales Recruiting: Störer zum Status Quo auf einer Karriereseite

Kandidaten auswählen: Screening und Interview

Digitales Recruiting ist keine Zauberei, aber dafür die Zukunft. Egal, ob man gezwungenermaßen im Home Office arbeitet oder der perfekte Bewerber am anderen Ende der Welt sitzt: Die Bewerbungsgespräche digital durchführen zu können hat viele Vorteile. Wenn man einige Dinge beachtet! Die wichtigsten Fragen und Probleme tauchen meist bei den Themen Technik, Datenschutz und der persönlichen Erwartung auf. Beim Screening stellt sich häufig die Frage welches System DSGVO-konform genutzt werden kann, um Bewerbungen einzusehen, weiterzuleiten und Feedback einzuholen. Ganz egal, von wo die Kollegen gerade arbeiten.

Beim Interview sind die Unsicherheiten ähnlich: Welche Technik wird für ein Videogespräch genutzt? Gibt es dabei Probleme mit der DSGVO? Und wie stelle ich sicher, dass der Bewerber weiß, was er für die Durchführung benötigt? Im besten Fall steht eine Videochat-Lösung allen Beteiligten frei zur Verfügung. So muss weder der Recruiter noch der Bewerber ein Konto anlegen und auch keine Anwendung herunterladen. Wie das Ganze aussehen kann, wie Du im remote Recruiting Prozess DSGVO-konform mit sensiblen Daten umgehst und vieles mehr erfährst Du in unserem neuen Whitepaper.

Mitarbeiter anlernen: Digitales Onboarding

Ist der Vertrag des Kandidaten erst einmal unterschrieben, sollte auch schon die Kommunikation beginnen. Denn ganz besonders in unsicheren Krisenzeiten ist Kommunikation die Grundsteinlegung für die Mitarbeiterzufriedenheit. Um die Hemmschwelle so niedrig wie möglich zu halten, sollte man in diesem Prozess von Anfang an einen Ansprechpartner festlegen und vorstellen. Ein Verantwortlicher für die Beantwortung von Fragen, die fachliche Einarbeitung, Vernetzung und Integration ins Team erleichtert nicht nur dem Bewerber den Einstieg in den neuen Alltag. Klare Verantwortlichkeiten und Strukturen, die keine blinden Flecken zulassen, erleichtern auch dem Team die Einarbeitung des neuen Mitarbeiters.

Neben der eigentlichen Umsetzung des Onboardings und der Kommunikation sind das Erwartungsmanagement und der Datenschutz weitere Pain Points. In unserem Whitepaper erwarten Dich Tipps und Beispiele für einen gut umgesetzten Onboarding-Plan, die Kommunikation in den ersten Wochen und Lösungen für den Datenschutz.

Das Whitepaper “Digital und DSGVO-konform rekrutieren” soll eine Hilfestellung sein. Eine Hilfestellung, um nicht nur in Krisenzeiten das erfolgreiche Rekrutieren sicherzustellen, sondern um von nun an krisenfest in eine bessere und digitalere Zukunft zu starten.

Wir zeigen Dir, wie Du von digitalen Recruiting- und Auswahlprozessen über das Remote Onboarding die Candidate Journey jederzeit digital sicherstellen kannst – denn dass die Digitalisierung der HR-Prozesse unumgänglich ist, sollte spätestens in diesem verrückten  Jahr jedem bewusst geworden sein. 

[promotional-banner id=”51137″]

The Social Interview – das Bewerbungsgespräch als Crowdsourcing Prozess bei Facebook

Alle paar Wochen stolpere ich über einen Artikel, der die Gefahren der unbedachten Selbstdarstellung bei Facebook, Twitter etc. für die berufliche Zukunft und das nächste Bewerbungsgespräch beleuchtet und meist mit der Empfehlung endet, sich bei Facebook auf keinen Fall mit dem eigenen Chef anzufreunden. Stören tun mich dabei nicht die Warnungen an sich, die ich im Rahmen meiner ehrenamtlichen Arbeit mit Hamburger Schülern auch selbst ausspreche, sondern der Verzicht auf die Darlegung der Chancen, die Social Media mit ein bisschen Phantasie für die eigene Karriere bieten. Das Facebook im Rahmen eines Vorstellungsgespräches nicht nur hinderlich sondern hilfreich sein kann, hat vor einigen Monaten die New Yorker Agentur R/GA gezeigt, auf deren Facebook-App “Social Interview” ich über einen Post von Markus aufmerksam geworden bin. Die Idee hinter der App ist das Crowdsourcing von Teilen des Job Interviews. Der Bewerber gestattet RGA über die App mit einem Hinweis auf seine Bewerbung drei Fragen zur eigenen Person bei Facebook zu posten und die eigenen Freunde um eine Stellungnahme zu bitten. Aber seht selbst:

Bei Klick wird dieses Video von den YouTube Servern geladen. Details siehe Datenschutzerklärung.

Auch wenn ich Markus Meinung teile, das einen die eigenen Freunde wohl kaum in die Pfanne hauen, finde ich die Idee eines Crowdsourcing-Bestandteils in Bewerbungsgesprächen sehr spannend. Im Fall von Facebook vor allem auch deswegen, da sich ja immer mehr von uns auch mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern vernetzen. Wie seht Ihr das? Würdet Ihr Euer Facebook-Netzwerk für Euch sprechen lassen? Bei der Recherche nach weiteren Experimenten mit der Schnittmenge Crowdsourcing, Job Interview und Social Media, die neben “The Social Interview” leider keine weiteren Ansätze gebracht hat, bin ich auf das Video “Have I shared too much” gestoßen, das ich Euch nicht vorenthalten möchte. Hier grillen die Interviewer den Bewerber auf der Grundlage seiner Social Media Profile zuerst ordentlich, aber dann nimmt das Bewerbungsgespräch eine ganz andere Wendung als erwartet:

Bei Klick wird dieses Video von den YouTube Servern geladen. Details siehe Datenschutzerklärung.

Pic: Getting higher… by Libertinus (CC 2.0)

[HTTP410] Vorstellungsgespräch per Video

In den vergangenen Wochen wurde in der Online-Recruiting-Szene verschiedentlich über die Sinnhaftigkeit von Videobewerbungen diskutiert, und unser Gastautor Fernando Bresslau hat auch im Sinne der Wollmilchsau Stellung bezogen.

Heute beschäftigen wir uns erneut mit den Themen Video und Bewerbung, allerdings mit einem anders gelagerten Schwerpunkt. Anstatt um die Bewerbung per Video geht es um das Bewerbungsgespräch per Video. Anlass zu diesem Post ist ein Gespräch mit Manuel Koelman von Talential, mit dem wir uns auf der dmexco getroffen haben, um uns über die zukünftige Entwicklung der Personalberatung auszutauschen. Ein Kernpunkt unseres Gesprächs war die zukünftige Optimierung von Recruitingprozessen durch die Nutzung neuer Webtechnologien. Talential hat diesbezüglich einen interessanten ersten Schritt unternommen und gemeinsam mit T-Systems Multimedia Solutions eine Videokonferenzlösung in die Plattform integriert. Ziel des Ganzen ist es, durch das Vorstellungsgespräch per Video ein ortsunabhängiges “Sondierungsgespräch” zu ermöglichen, ohne wie bei einem telefonischen Interview auf Mimik und Gestik des Gesprächspartners verzichten zu müssen.

Und so funktioniert es:

Im Arbeitsbereich findet sich ein deutlicher Hinweis auf das System, so dass Bewerber es leicht finden.

Talential-JIM_Hinweis-Arbeitsbereich

Gestartet wird die Videoanwendung durch einen einfachen Login…

JIM Login

und schon kann das Gespräch beginnen:

JIM Videokonferenz

[HTTP410] Leitfaden: Das Vorstellungsgespräch sicher meistern

Nur wer gut vorbereitet ist, kann Vorstellungsgespräche souverän meistern und seine Ziele erfolgreich durchsetzen. Wir haben deshalb einen Leitfaden für Sie zusammengestellt, der Ihnen zeigt, was Sie bei der Vorbereitung auf Ihr nächstes Vorstellungsgespräch beachten sollten. Der Leitfaden deckt von der Einladung zum Vorstellungsgespräch bis zur Nachbereitung alles ab, und bereitet Sie auch auf die häufigsten Interviewfragen vor.