Begriffserklärung: Personalvermittlung und Arbeitsvermittlung

Nachdem wir in einem unserer letzten Artikel die Berufsfelder Personalberatung und Headhunting erläutert und voneinander abgegrenzt haben, sind heute die Personalvermittlung und die Arbeitsvermittlung dran.

Personalvermittler unterstützen Unternehmen bei der Suche und Auswahl von Mitarbeitern für Tätigkeiten, die eine grundlegende Berufsausbildung voraussetzen oder solche, die nach einer überschaubaren Anlernphase ausgeübt werden können. Der Personalvermittler agiert dabei wie ein Makler, der offene Stellen und Stellensuchende, vor allem auf lokaler Ebene, zusammenbringt.

Zu diesem Zweck benötigt der Personalvermittler ein Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle. Dies kann im Rahmen eines persönlichen Treffens gemeinsam besprochen werden, oder dem Vermittler telefonisch, per Fax oder per Email übermittelt werden. Da Personalvermittlung sich zumeist auf die Vermittlung von Arbeitnehmern mit einer einfachen Berufsausbildung beschränkt, genügt den Vermittlungen häufig bereits eine einfache Liste mit Eigenschaften, oder eine in vielen Firmen vorhandene Standard-Stellenanzeige als Grundlage ihrer Arbeit.

Ein Personalvermittler, der am Arbeitsmarkt in erster Linie Ansprechpartner für Arbeitsuchende ist und bei Unternehmen damit wirbt, seine Dienstleistung über „staatliche Fördergelder“ o.ä. vergütet zu bekommen, betreibt private Arbeitsvermittlung und wird daher als Arbeitsvermittler bezeichnet. In der Praxis verläuft diese Grenze schwimmend, da viele Arbeitsvermittler am Markt als Personalvermittler auftreten, und sich viele Personalvermittler aufgrund der verstärkten Konkurrenz durch die Arbeitsvermittler gezwungen sehen, ebenfalls eine kostenlose Vermittlung auf der Grundlage des Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit anzubieten.

Arbeitsweise der Personalvermittler und Arbeitsvermittler

Personalvermittler (und Arbeitsvermittler) setzen zur Besetzung von Stellen i.d.R. zwei Methoden ein, die Datenbanksuche und die Anzeigensuche.

Unter Datenbanksuche fällt in erster Linie die Suche nach geeigneten Personen in der firmeneigenen Kartei einer Personalvermittlung, dem sog. Bewerberpool. Personalvermittlungen die private Arbeitsvermittlung betreiben, greifen darüber hinaus auch häufig auf die Karteien anderer Arbeitsvermittler zu, mit denen sie Kooperationen unterhalten, und mit denen sie sich im Erfolgsfall die Vermittlungsprovision teilen. Einige Personalvermittler nutzen außerdem die Bewerber-Datenbanken externer Anbieter. Da viele solcher Angebote kostenpflichtig sind, und ihre Nutzung somit die Vermittlungsprovision schmälert, beschränken sich viele Vermittlungen auf die Suche in kostenfreien Datenbanken

Bei der Anzeigensuche erstellt der Personalvermittler anhand des Anforderungsprofils eine Stellenanzeige, und veröffentlicht sie in Print- und/ oder Online-Medien. Anschließend nimmt er die eingehenden Bewerbungen entgegen, und sortiert Sie anhand der Beurteilungskriterien, die sein Kunde vorgibt.

Wenn der Personalvermittler einen Bewerber gefunden hat, der für die Stelle bei einem Kunden in Frage kommt, schreibt er ein Profil dieser Person (Bewerberexposé), und schickt es an den Kunden. Dies geschieht (v.a. bei Neukunden) häufig in anonymisierter Form. Je nach Wunsch übernimmt ein Personalvermittler auch die Terminkoordination der Vorstellungsgespräche.

Was unterscheidet Personalvermittlung von Personalberatung?

Die Grenze zwischen Personalvermittlern und Personalberatern läßt sich am besten anhand der zur Personalsuche angewandten Suchmethoden und des Kandidatenkreises vornehmen.

Während Personalvermittler sich bei Ihrer Arbeit auf die oben erläuterten Methoden der Datenbank- und Anzeigensuche beschränken, nutzen Personalberater darüber hinaus die zeitlich sehr viel aufwendigere Methode der Direktansprache, d.h. der aktiven Abwerbung von geeigneten Mitarbeitern anderer Unternehmen. Hierdurch unterscheidet sich auch der Kandidatenkreis von Personalvermittlern und Personalberatern.

Personalvermittler rekrutieren Ihre Kandidaten zum größten Teil aus der Arbeitslosigkeit heraus oder aus einem Pool von Initiativbewerbern, die sich beruflich verändern wollen. Personalberater hingegen haben nahezu ausschließlich Kontakt zu Kandidaten, die sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, bei entsprechenden finanziellen oder persönlichen Anreizen aber gewillt sind in ein anderes Unternehmen zu wechseln.

Während sich die Honorare von Personalberatungen i.d.R. aus einer Mischung von festen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammensetzen, bieten Personalvermittler ihren Service meist auf der Grundlage einer Erfolgsprovision an. Im Gegensatz zu Personalberatungen die erfolgsbasiert arbeiten verlangen Personalvermittler keine Exklusivität.

Kosten der Personalvermittlung

Die Höhe der Vermittlungsprovision unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Sie bewegt sich jedoch normalerweise zwischen einem Brutto-Monatslohn bzw. -gehalt und 20% des Bruttojahreseinkommens.

Worauf Sie bei der Beauftragung eines Personalvermittlers achten sollten?

Grundsätzlich sollte zwischen Ihnen und dem Vermittler Ihrer Wahl „die Chemie stimmen“. Darüber hinaus sollten Sie bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern vor allem darauf achten, dass Sie eine Vermittlung beauftragen, die auf Ihre Branche spezialisiert ist, da die Vernetzung in der Personalvermittlung, anders als in der Personalberatung, eine bedeutende Rolle spielt. Dies gilt um so mehr, seit die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt und die demografische Entwicklung in vielen Branchen zu einer Fachkräfteknappheit an Facharbeitern geführt hat. Bei der Suche nach Facharbeitern mit besonderen Anforderungen, wie z.B. CNC-Fachleuten, Schweißern und Elektr(on)ikern die spezifische Verfahren beherrschen müssen, empfiehlt sich mittlerweile die Beauftragung einer Personalberatung.
Haben Sie einen geeigneten Personalvermittler gefunden, informieren Sie ihn möglichst detailiert über Ihre Anforderungen und Erwartungen an den neuen Mitarbeiter. Auf Grundlage dieser Informationen werden dann die Konditionen vereinbart und abschließend in einem schriftlichen Vertrag festhalten.