Google Analytics und die Signifikanz Deiner Entscheidungen

Auch in dieser Woche wenden wir unsere Aufmerksamkeit Google Analytics zu. Es ist eben ein wichtiges und gerade im Bereich HR ein hochaktuelles Thema. Wer seine Analytics-Hausaufgaben ordentlich macht, ist grundsätzlich im Vorteil – bei der Entscheidungsfindung, Einleitung und Kontrolle von Optimierungsmaßnahmen.

In der Praxis wird allerdings klar, dass nicht immer jede Entscheidung bzw. Maßnahme und deren Resultate sich 100% genau messen und eindeutig nachvollziehen lassen. Es kann  schon mal vorkommen, dass man eine rein zufällige Tendenz für das Resultat einer vermeintlich klugen Entscheidung hält (Buchempfehlung: Fooled by Randomness).

Die Gefahr der Verzerrung durch den Zufall

Im Fall von Web-Analytics besteht diese Gefahr z.B., wenn Ursache und Wirkung nicht eindeutig zuzuordnen sind. Oder wenn die zahlenmäßige Auswirkung einer vermeintlichen Ursache sich nicht gerade im eindeutigen Bereich bewegt – “von 0 auf täglich 180”.

Beispiele für nicht ganz eindeutige, je nach Fall schwer messbare, Zuordnungen wären:

  • Offline-Event (z.B. Azubi-Messe) -> Veränderung der Zahl “neuer Besucher” auf der Seite
  • SEO-Optimierung des Seitenaufbaus -> Veränderung der Verweildauer auf der Seite
  • Anpassung des mobilen Bewerbungs-Formulars -> Veränderung der Zahl der mobilen Bewerbungen
  • Neues Kommunikationskonzept der Webseite -> Wie viel hat das in Zahlen gebracht?

uvm.

Also, stellt Euch vor, Ihr macht ein schönes Azubi-Event, bemerkt in der gleichen Woche ein paar mehr Nutzer auf der Seite und sagt, “Cool, das Event hat’s voll gebracht. Machen wir nächstes Mal wieder”. In Wirklichkeit handelte es sich bei dem Anstieg aber um eine ganz normale, rein zufällige Schwankung, die bei Euch auf der Seite hin und wieder vorkommt.

Und auch wenn Ihr ganz tolle Analytiker seid und wisst, Eure Daten ordentlich zu “sezieren”, ist der pure Zufall mit dem bloßen Auge nicht immer ganz einfach zu erkennen. Zumal wir uns ja insgeheim wünschen, dass unsere Entscheidungen gut sind.  Daher sind wir bei der Beurteilung der Ergebnisse voreingenommen.

Beispiel in eigener Sache

Wir haben zu Beginn des Jahres einige SEO-Maßnahmen auf dieser Seite umgesetzt, die unter anderem darauf zielten, mehr neue Besucher zu generieren. Hier die kurzfristige Auswertung.

In der Detailansicht wirkt die Zahl der neugewonnen Besucher signifikant.

“Da bewegt sich doch tendenziell was nach oben. Sieht gut aus, fühlt sich gut an. Läuft”, könnte ich meinen. Schauen wir uns nun ein größeres Zeitintervall an.

Aus der Vogelperspektive sehen die Besucherzahlen schon wieder ganz anders aus.

Aha. Und nu? Die zweite Darstellung lässt meine ursprüngliche Euphorie etwas schwinden. Denn ganz so eindeutig wie vorhin sehen und fühlen sich die Auswirkungen unserer Maßnahmen doch nicht an. Ist die positive Entwicklung seit Anfang des Jahres das Ergebnis unsere Maßnahmen oder nicht bzw. gibt es überhaupt ein “Ergebnis”? Und wenn ja, wie gut ist es ausgefallen im Vergleich zu dem was, vorher war. Wie kann ich das, was da passiert ist, genau beziffern?

Mark Edmondosn von der Seite online-behavior hat heute eine Methode vorgestellt, um schnell und einfach die statistische Signifikanz der von Google Analytics erfassbaren Daten zu bestimmen. Dabei können Nicht-Statistiker mithilfe seines selbst-entwickeltes Tool “GA-Effects” schätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Auswirkungen ihrer Maßnahmen keine Zufälle sind. (Für Statistiker unter Euch – das Verfahren basiert auf Bayesscher Statistik und wurde im Jahr 2014 in einer Veröffentlichung  ausführlich beschrieben.)

Nun übertrage ich seine Schritt für Schritt Anleitung, die ich wegen weiterführender Erläuterungen im Original empfehle, auf unseren Fall.

Wie starten mit der Hypothese:

“Haben die SEO-Maßnahmen in der ersten Januar Woche signifikant zum Anstieg der neuen Besucher auf der Seite beigetragen und falls ja, in welchem Maße?”

Folgende Schritte sind notwendig, um die Hypothese zu prüfen:

  1. Ich rufe die Seite https://mark.shinyapps.io/ga-effect/ auf und erlaube den Zugriff auf mein GA-Konto (natürlich habe ich entsprechende GA-Rechte).Mit GA Effect lässt sich die statistische Signifikanz von Veränderungen überprüfen.
  2. Ich wähle ein Unterkonto aus.
  3. Nun wird der Zeitraum bestimmt. Mark empfiehlt die Daumenregel 7:3 (vor:nach der Maßnahme)
  4. Segment wählen. In unserem Fall “Search Traffic”. Denn unsere Erwartung war, dass sich die Maßnahmen vor allem in diesem Bereich auswirken würden.
  5. Metrik wählen. In unserem Fall “New Users”. Wir wollten ja möglichst die Zahl der neuen Nutzer positiv beeinflussen.Das GA Effect Setup ist relativ unkompliziert.
  6. Nun setze ich den Zeitpunkt der Maßnahme fest.
  7. Zum Schluss kann ich mit der Festlegung der bekannten regelmäßigen Schwankungen für mehr Präzision sorgen. Auf unserer Seite gibt es jedes Wochenende einen deutlichen Rückgang der Besucher.

Das Tool berücksichtigt saisonale Schwankungen auf Wunsch automatisch.

Das Ergebnis

Der Klick auf “Results” in der Sidebar führt uns zu der Schätzung entsprechend unseren Einstellungen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Veränderungen signifikant sind.

Wir sehen in dieser Ansicht, dass der Effekt der Maßnahme als Signifikat eingestuft wird. Es wird geschätzt, dass die Maßnahme bis heute etwa 7000 mehr neue Nutzer eingebracht hat und wir durchschnittlich 130% mehr neue Nutzer über die Suchmaschinen (Search-Traffic) generieren, als vor der Maßnahme. Der Chart zeigt das erwartete/geschätzte Intervall (grüne Fläche) und die tatsächliche Entwicklung (blaue Linie).

Zusätzlich können wir noch die kumulierte Darstellung des Effekts betrachten bzw. die Verknüpfung der tatsächlichen Werte vor und nach der Maßnahme mit den erwarteten Werten.

In der kumulierten Darstellung werden tatsächliche und erwartete Werte gegenübergestellt.

Zu guter Letzt kann man sich die statistische Beweisführung genau durchlesen. Dazu gibt es den schriftlichen Report.

Die statistische Beweisführung kann im Tool genau nachverfolgt werden.

Klar ist das hier eine statistische Schätzung, klar entspricht auch sie nicht zu 100% der Realität. Statistik sollte auch nicht als die ultimative Wahrheit gehandelt werden. Falls möglich, sollte so eine Schätzung nochmals mit dem gesunden Menschenverstand hinterfragt bzw. wenn möglich mit Hilfe anderer Daten verifiziert werden.

Fazit

In meinem konkreten Beispiel sagt mir meine Logik, dass die Schätzung der erwarteten Werte zu niedrig ausgefallen ist, da sie durchgehend leicht unter dem tatsächlichen Niveau aus der Vergangenheit liegt. Die Ursache liegt in dem extrem schwachen Monat Dezember, der die Schätzung verzerrt. Mir ist also klar, dass das tatsächliche Ergebnis meiner Maßnahme unter den angegebenen +7000 bzw. +130% liegen wird. Allerdings auch nicht allzu weit weg.

Insgesamt finde ich die Methode und das Tool GA-Effects faszinierend, denn sie erlauben mir nun für bestimmte Fragestellungen wesentlich konkretere Aussagen zu treffen, die auf nachvollziehbaren Zahlen und nicht auf dem Gefühl basieren. Ich hoffe, Ihr seht das ähnlich und seid auch ein wenig begeistert von Mark Edmondsons Arbeit. Viel Spaß beim Spielen und Arbeiten mit diesem Tool. Ich freue mich auf Kommentare.

Für weitergehende Fragen zum Thema Web-Analytics und Google-Analytics im HR Kontext steht unser Team wie immer zur Verfügung.

Google Analytics Datenschutz

Im letzten Jahr haben wir bereits versucht, Euch mit unseren Grundlagen zu Google Analytics und unserem Artikel über Analytics Dashboards als Arbeitserleichterung von Google Analytics zu überzeugen.

Viele von Euch haben jedoch Bedenken bzgl. Google Analytics und der Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes. Deshalb wollen wir Euch heute mit einer ausführlichen Anleitung zeigen, wie Ihr Google Analytics datenschutzkonform in Eure Webseite einbinden könnt. Wir hoffen mit diesem trockenen, aber spannenden Thema auch die letzten Skeptiker unter Euch von Google Analytics zu überzeugen. Das Thema Google Analytics und Datenschutz wurde schon in vielen verschiedenen Foren und Blogs behandelt, jedoch waren viele Artikel entweder nicht mehr aktuell genug, oder nicht ausführlich genug. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, für Euch eine aktuelle Anleitung zusammenzustellen.

Wenn Ihr im Nachgang noch Fragen zu diesem Thema habt oder Unterstützung bei der Umsetzung braucht, meldet Euch gerne bei uns. Los geht’s.

Da Google erfasste Daten in Ländern hostet, in denen es so gut wie keinen oder auch gar keinen Datenschutz gibt, ist es zwingend erforderlich, die folgenden Arbeitsschritte durchzuführen, um Google Analytics trotzdem datenschutzkonform nutzen zu können:

1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung von Google (nach §11 BDSG)

Fangen wir mit dem einfachsten Schritt an:

Dem Unterzeichnen des Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung. Den Vertrag könnt Ihr Euch über diesen Link herunterladen: Google Analytics Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.

Bitte druckt diesen Vertrag 2x aus, lasst beide Exemplare von Eurem Webseiten-Betreiber unterzeichnen und sendet die Verträge, zusammen mit einem frankierten Rückumschlag, an die Google Rechtsabteilung in Dublin. I. d. R. wird dieser Vertrag von Google innerhalb von 8 – 12 Arbeitstagen unterschrieben an Euch zurück gesendet.

Übrigens: Besteht dieser Vertrag nicht, müsste jeder Besucher Eurer Webseite explizit der Erhebung seiner Daten zustimmen!

2. Anonymisierung der IP Adressen durch Anpassen des Google Analytics Codes

Nach diesem einfachen Schritt geht’s nun ans Eingemachte. Der Google Analytics Code (auch „Code-Snippet“ genannt) muss so verändert werden, dass die letzten Zeichen der IP Adresse maskiert werden. Durch die Maskierung der IP Adresse ist es anschließend nicht mehr möglich, die genaue geografische Lokalisierung eines Besuchers ausfindig zu machen. Der Standort des Webseiten-Besuchers kann dann nur noch sehr ungenau, anhand des letzten Einwahlknotens, lokalisiert werden. Die (ungenaue) Lokalisierung eines Benutzers anhand des letzten Einwahlknotens ist übrigens datenschutzrechtlich unbedenklich. Diese Methode der Datenerfassung wird von deutschen Datenschutzbehörden anerkannt und akzeptiert.

Um den Analytics Code so zu verändern, dass dieser die IP Adressen maskiert, bietet sich die sog. IP Masken Methode „anonymizeIp()“ an, die bei Google seit Mai 2010 verfügbar ist. Diese Funktion stellt Google in der JavaScript-Bibliothek ga.js und auch in ga(‘set’, ‘anonymizeIp’, true) in der Bibliothek analytics.js zur Verfügung. Nähere Informationen dazu könnt Ihr hier aufrufen.

Durch diese Funktion zur Anonymisierung der IP Adressen in Google Analytics werden bei IP Adressen vom Typ IPv4  die letzten 8bit der Adresse verschlüsselt, bei IP Adressen vom Typ IPv6 die letzten 80bit. Nach der Einrichtung dieser Funktion werden alle Daten kurz vor der Übermittlung an das Analytics-Datenerfassungsnetzwerk verschlüsselt. Das bedeutet, dass die vollständige IP des Nutzers nie auf einer Festplatte gespeichert wird.

Um den Google Analytics Datenschutz zu wahren, werden IP-Adressen nur anonymisiert erfasst.
Quelle: https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de

Da der standardmäßig von Google vorgegebene Tracking Code nicht die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, muss der Tracking Code zwingend durch „anonymizeIp()“angepasst werden. Aktuell werden zwei Varianten des Tracking Codes genutzt: Universal Analytics und Klassisches Analytics.

Die folgenden Code Beispiele sollen Euch dabei helfen, Euren Tracking Code korrekt anzupassen:

Datenschutz mit „Universal Analytics“:

<script>

(function(i,s,o,g,r,a,m){i[‘GoogleAnalyticsObject’]=r;i[r]=i[r]||function(){

(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),

m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)

})(window,document,’script’,’//www.google-analytics.com/analytics.js’,’ga’);

ga(‘create’, ‘UA-XXXXXXX-X’, ‘website.de’);

ga(‘set’, ‘anonymizeIp’, true);

ga(‘send’, ‘pageview’);

</script>

Tiefergehende Informationen zur Anpassung des Codes findet Ihr hier.

Datenschutz mit „Klassischem Analytics“:

 <script type=”text/javascript”>

var _gaq = _gaq || [];

_gaq.push([‘_setAccount’, ‘UA-XXXXXXX-X’]);

_gaq.push([‘_gat._anonymizeIp’]);

_gaq.push([‘_trackPageview’]);

(function() {

var ga = document.createElement(‘script’); ga.type = ‘text/javascript’; ga.async = true;

ga.src = (‘https:’ == document.location.protocol ? ‘https://ssl’ : ‘http://www’) + ‘.google-analytics.com/ga.js’;

var s = document.getElementsByTagName(‘script’)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);

})();

</script>

Weitere Informationen zur Anpassung des Codes im klassischen Google Analytics, findet Ihr hier.

3. Aufklärung der Besucher über den Einsatz von Google Analytics in der Datenschutzerklärung der Unternehmens-Webseite

Für die datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics hat Google Analytics Bedingungen generiert, die von Webseitenbetreibern innerhalb der Datenschutzerklärung auf der Webseite hinterlegt werden müssen.

Den folgenden Text (übernommen von und nachlesbar auf dr-datenschutz.de) müsst Ihr in die Datenschutzerklärung Eurer Webseite integrieren:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.

 Sie können die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert:

<a href=”javascript:gaOptout()”>Google Analytics deaktivieren</a>

 Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://www.google.de/intl/de/policies/. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Website Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.

Solltet Ihr auch noch Erweiterungen von Google Analytics verwenden um zusätzliche Daten auszuwerten, müsst Ihr auch hierauf hinweisen. Für die Auswertung von Daten aus Adwords oder dem DoubleClick-Cookie könnt ihr bspw. den folgenden Hinweistext (mit Angabe der Quelle) verwenden:

Wir nutzen Google Analytics zudem dazu, Daten aus AdWords und dem Double-Click-Cookie zu statistischen Zwecken auszuwerten. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie dies über den Anzeigenvorgaben-Manager (http://www.google.com/settings/ads/onweb/?hl=de) deaktivieren.

Übrigens:  Bitte beachtet auch, dass Besucher Eurer Webseite die Datenschutzerklärung (wie auch das Impressum) von jeder Seite Eurer Homepage aus, zu jeder Zeit mit nur einem Klick erreichen können. Auch das ist eine Vorgabe des BDSG.

4. Löschen der (eventuell) bereits durch Google Analytics erfassten Daten

Nun sind wir auch schon beim letzten Schritt angekommen. Um Google Analytics datenschutzkonform nutzen zu können, müssen nun noch alle bisher durch Analytics erfassten, nicht datenschutzkonformen Daten gelöscht werden.

Dieser Schritt wird zwingend von der Datenschutzbehörde gefordert, weil sämtliche durch Analytics erfasste Daten erst durch die Anonymisierung der IP Adressen datenschutzkonform gespeichert werden. Das bedeutet konkret, dass Daten, die vor der Einrichtung der IP-Verschlüsselung erfasst wurden, nicht-anonymisiert bleiben und somit gegen die Datenschutzvorgaben verstoßen.

Um die Alt-Daten zu löschen, müsst Ihr über Euer Google Analytics Konto eine neue Property (ehemals Profil) anlegen und gleichzeitig die alte Property, die nicht-datenschutzkonforme Daten enthält, löschen.

Tiefergehende Informationen zum Anlegen neuer Properties findet Ihr über diesen Link.

Fazit

Alle diese Punkte sind Inhalte des Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung nach §11 des BDSG. Habt Ihr alle diese Punkte erfolgreich ausgeführt, könnt Ihr Google Analytics ab sofort datenschutzrechtlich ohne Bedenken benutzen.

Ich hoffe, wir konnten mit diesem Artikel für mehr Vertrauen bezüglich Google Analytics und dessen datenschutzkonforme Nutzung sorgen und vor allem nachvollziehbar machen, wie das Thema konkret anzugehen ist.

Nun seid Ihr dran. Es ist jetzt auch Zeit für Euch, Google Analytics, dieses funktionsreiche und sehr hilfreiche Tool, auszuprobieren. Oder, was sagt Ihr?

Twitter Ads in Deutschland: Ideen für Personalmarketer

Wie gerufen und passend zu unseren letzten Posts zum Thema Facebook-Werbung und Targeting ist seit wenigen Tagen die Schaltung von Werbung bei Twitter endlich auch für KMUs in Deutschland möglich. Damit eröffnet uns das vermutlich berühmteste und medial präsenteste soziale Netzwerk neben Facebook endgültig den Zugang zu seinen Nutzerdaten, die nun für Marketing- und natürlich auch für Personalmarketing-Zwecke genutzt werden können. Die Einzigartigkeit von Twitter bzw. die Abgrenzung zu anderen Werbeplattformen besteht darin, dass hier (neben einigen demographischen Kriterien) vor allem die Gesprächsthemen der Nutzer als Grundlage für Werbe-Profile verwenden werden können. Der Werbetreibende hat, etwas bildhaft formuliert, die Möglichkeit, sich quasi in ein Gespräch einzuklinken. Das ist einmalig. Weiterhin sollte man bedenken, dass Twitter das Netzwerk von Meinungsmachern (“Influencern”) und Multiplikatoren ist. Eine richtig platzierte Werbebotschaft wird nicht lediglich konsumiert, wie z.B. in Fall von Google oder Facebook. Sie hat vielmehr die Chance, weitergereicht zu werden, sich zu verselbständigen und kann theoretisch einen viralen Effekt erzeugen. Meiner Ansicht nach ist es wichtig, sich dieser Tatsachen bewusst zu werden, um die Chancen, die sich bei Twitter ergeben richtig zu erkennen und das Netzwerk sinnvoll einzusetzen. Praktische Anleitungen zum Erstellen der Twitter Ads gibt es inzwischen genug und so spare ich mir die Wiederholung. Spannender finde ich, auf zwei besonders interessante Optionen zur Zielgruppen-Bildung einzugehen, die eben die Besonderheit von Twitter deutlich machen: Die Erstellung von “Maßgeschneiderten Zielgruppen” und “TV-Zielgruppendefinition”.

Zielgruppendefinition bei Twitter Ads

Maßgeschneiderte Twitter Ads für die Zielgruppen

Twitters “Maßgeschneiderte Zielgruppen” sind mit Facebooks “Custom und Lookalike Audiences” vergleichbar. In beiden Fällen geben wir hierbei der Werbeplattform eine vorgefertigte Liste mit Zielpersonen, die angesprochen werden sollen. Bei Twitter haben wir allerdings die Möglichkeit, eine Liste aus Personen zu erstellen, die nachprüfbar und nachweislich in einem bestimmten Themen-Kontext ein hohes Ansehen, Vertrauen und Aufmerksamkeit genießen. Verbreiten diese Personen unsere Botschaft weiter, vergrößert sich unsere Reichweite um die Reichweite dieser Personen. Ein schnelles Beispiel aus dem Personalmarketing-Kontext. Sie erstellen eine Liste mit den einflussreichsten iOS-Entwicklern in Deutschland und kreieren eine Botschaft, die diese Menschen für erwähnenswert halten (lustiger Employer Branding Spot, Hinweis auf ein intelligentes Karriere-Event usw.). Ihre Botschaft hat nun die Chance, über diese Meinungsführer auf dem Schirm ihrer Follower in die weitesten Ecken der iOS-Community getragen zu werden. Ganz nebenbei, man bezahlt bei Twitter lediglich für die erste Interaktion.

Influencer Marketing auf Twitter

Die Influencer zu bestimmen und die richtige Botschaft zu formulieren, ist natürlich das eigentliche Handwerk bei dieser Geschichte. Die Vorgehensweise hängt von dem konkreten Fall und den Zielen ab. Um Euch aber gleich eine Idee mit auf den Weg zu geben, empfehle ich das folgende Video von Seokratie, wo es um die Erstellung einer “Maßgeschneiderten Zielgruppe” geht.

Bei Klick wird dieses Video von den YouTube Servern geladen. Details siehe Datenschutzerklärung.

TV-Gruppendefinition

Die Option “TV-Gruppendefinition” ist ganz was Feines. Wie einige von Euch evtl. mitbekommen haben, werden nicht wenige TV-Sendungen bei Twitter live diskutiert. Von Fussballspielen bis Tatort ist alles dabei. Twitter bietet wirklich einzigartige Möglichkeiten, um die Fernsehzuschauer anzusprechen. Wie cool ist das denn?! Ihr seid die Polizei und sucht Azubis? Dann klinkt Euch bei Columbo oder Tatort ein. Von der Flugsicherung oder einer Airline? Dann ab zu Raumschiff Enterprise. 🙂 Sucht Euch was aus und seid kreativ. Viel mehr gibt es zu dieser Option nicht zu sagen. Die folgende Ansicht aus dem Werbe-Manager dürfte deutlich machen, was ich meine.

TV-Gruppendefinition

Und weil es einfach Spaß macht, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, teile ich mit Euch noch eine dritte Idee. Viele von Euch, die schon mal auf einer Fachkonferenz waren, haben sicher mitbekommen, dass Veranstalter sogenannte #hashtags benutzen, um Diskussion der Teilnehmer vor, während und nach der Veranstaltung zu zentralisieren. Ähnlich einer Fernsehsendung könnt Ihr Euch nun quasi live in solche Diskussionen einklinken. Möglichkeiten für das Personalmarketing dürften selbsterklärend sein. Überlegt, welche Fachveranstaltungen von Eurer Zielgruppe besucht werden und sprecht sie gezielt in diesem Kontext an.

Schlagwort-Targeting bei Twitter Ads

Ich hoffe, Ihr fandet meine Überlegungen interessant. Ich wünsche viel Spaß mit den Twitter Ads! Und falls Ihr weitergehende Hilfe benötigt, meldet Euch gerne bei uns.